Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes schränkt den Familiennachzug massiv ein
Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes enthält u.a. weit reichende Änderungen zum Familiennachzug:
Binationale Ehepartner müssen beweisen, dass keine "Scheinehe" vorliegt
Zur Vermeidung von "Scheinehen" soll in das Gesetz aufgenommen werden, dass die Familienzusammenführung nur dann zugelassen wird, „wenn die Ehe nicht ausschließlich zu dem Zweck geschlossen wurde, dem nachziehenden Ehegatten die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen. Diese zusätzliche Vorschrift würde zu einer Umkehr der Beweislast zuungunsten der Ehepaare führen: Den Eheleuten müssten stets den Nachweis erbringen, dass keine Scheinehe vorliegt. Ansonsten dürfte generell davon ausgegangen werden, dass eine solche gegeben ist. Dadurch würden die Behörden praktisch verpflichtet werden, in jedem Fall die Motive der Ehegatten zu untersuchen, was bisher nur bei konkreten Verdachtsmomenten zulässig war.
Familiennachzug erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres
Der Familennachzug zu Deutschen und zu Ausländern soll nach dem Willen der Bundesregierung durch die Einführung einer Altersgrenze eingeschränkt werden. Nur wenn beide Ehegatten mindestens 21. Jahre alt sind, soll die Familienzusammenführung möglich sein. Ausnahmen sollen nur zur Vermeidung von Härtefällen zuglassen werden, z. B. bei einer Schwangerschaft.
Familiennachzug nur bei Nachweis von Deutschkenntnissen
Der Nachzug zu dem deutschen Ehegatten soll nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung nur möglich sein, wenn der nachziehende Ausländer nachweisen kann, dass er sich auf Deutsch verständigen kann. Das würde für die Thais bedeuten, dass - wenn sie nicht schwanger sind - grundsätzlich erst dann zu ihrem deutschen Ehemann einreisen können, wenn sie zuvor in Thailand Deutsch gelernt haben. Es mag sein, dass für eine aus Bangkok stammende Studentin dies kein Problem darstellen würde. Für eine aus einer kleinen Ortschaft im Isaan stammenden Thai dürfte es aber unmöglich sein, einen entsprechenden Deutschkurs zu finden.
Die Forderung der Bundesregierung nach Sprachkenntnissen vor der Einreise wird – zu Recht - von vielen Verbänden und Institutionen als verfassungs- und europafeindlich kritisiert.
Verkürzung der Dauer der erstmaligen Aufenthaltserlaubnis
Diejenige, welche die obigen strengen Hürden überwunden haben, müssten – angesichts des Wortlauts des Gesetzesentwurfs - damit rechnen, „erst einmal“ eine einjährige Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Zwar steht in dem Gesetzesentwurf, dass der nachziehende Ausländer „erst einmal mindestens“ eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten soll. Es gibt aber keine ausdrückliche Regelung, dass Ehegatten Deutscher eine längere Aufenthaltsgenehmigung erhalten sollen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Ausländerbehörden die „Mindestregelung“ als Maßstab nehmen, was zur praktischen Verkürzung der ersten Aufenthaltsgenehmigung Deutschverheirateter führen wird.
Stellungnahme zu dem Entwurf der Bundesregierung
Die Änderungsvorschläge der Bundesregierung würden eine massive Beschränkung des Familiennachzugs zu Deutschen und Ausländern bewirken. Der Gesetzesentwurf ist von einem generellen Misstrauen gegenüber den binationalen Ehepaaren gekennenzeichnet und verdeutlicht die Absicht der Bundesregierung zu massiver Begrenzung der Zuwanderung. Die geplanten Regelungen zum Familiennachzug verletzen das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Achtung des Familienlebens und stehen somit den von der Bundesrepublik eingegangen Menschenrechtsabkommen entgegen. Sie sind daher inakzeptabel.
Es bleibt zu hoffen, dass die entschiedene Kritik der Kirchen, Gewerkschaften, Verbände und anderer Institutionen die Bundesregierung daran hindert, das Gesetz in dieser Form zu verabschieden.
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