Die deutsch- thailändische Eheschließung
Erforderliche Unterlagen für die deutsch- thailändische Heirat
-
Anmeldung der Eheschließung (früher: Bestellung des Aufgebotes)
Zunächst muss die Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt angemeldet werden. Zuständig ist jedes Standesamt, in dessen Bezirk zumindest einer der Verlobten seinen (Neben-) Wohnsitz hat. Es müssen von beiden Verlobten alle für die Heirat erforderlichen Papiere dem Standesbeamten vorgelegt werden.
-
Urkunden des/der deutschen Verlobten:
- Personalausweis oder Reisepass
- Abstammungsurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 10- 14 Tage)
- falls noch minderjährige Kinder in Deutschland leben: Vermögensauseinandersetzungszeugnis (erhältlich beim zuständigen Familiengericht)
zusätzlich bei Geschiedenen oder Verwitweten:
- Nachweis der letzten Eheschließung (Heiratsurkunde)
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde
-
Urkunden des/der thailändischen Verlobten:
Benötigt werden folgende Originalunterlagen mit deutscher Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer oder übersetzt von einem thailändischen Konsulat bzw. der Thailändischen Botschaft:
- Reisepass
- Geburtsurkunde ('Bai Göd') bzw. Geburtsortsbescheinigung
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 10 -14 Tage)
- Ledigkeitsbescheinigung ('Bai Soht') bzw. Familienstandsbescheinigung der Heimatbehörde, in der alle früher geschlossenen Ehen mit aufgeführt werden müssen, die nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum sein darf.
- Auszug aus dem thailändischen Hausregister ('Bai ta bien baan')
zusätzlich bei Geschiedenen oder Verwitweten:
- ggf. Heiratsurkunde und Scheidungsurteil ('Bai Jah') oder Scheidungsurkunde und Scheidungsprotokoll der ersten Ehe
- ggfs. Sterbeurkunde ('Bai Sia') des früheren Ehegatten
- Konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung Diese bestätigt, daß die/der thailändische Verlobte während des Aufenthaltes in Deutschland nicht geheiratet hat. Sie kann bei der Thailändischen Botschaft in Berlin oder bei einem thailändischen Konsulat beantragt werden.)
- Ledigkeitsbescheinigung des Zentralstandesamtes in Bangkok
Ist die/der thailändische Verlobte noch nicht 20 Jahre alt, so wird zusätzlich
- ggf. die schriftliche Zustimmung der Eltern bzw. des/der Sorgeberechtigten, die vor dem zuständigen thailändischen Bezirksamt ('Ampö') abgegeben werden muß, benötigt.
- ggf. Urkunde über die Namensänderung
-
-
Anerkennung vorangegangener thailändischer Ehescheidungen
Eine nach thailändischem Recht erfolgte einvernehmliche Scheidung (s.u.) der thailändischen Verlobten vor einem Bezirksamt bedarf zunächst der Anerkennung durch eine deutsche Landesjustizverwaltung. Der Antrag wird über das Standesamt bei der Anmeldung der Eheschließung gestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt mehrere Wochen.
-
Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses
Grundsätzlich müssen ausländische Staatsbürger vor der Eheschließung eine Bescheinigung einer Behörde des ausländischen Staates beibringen, die die Ehefähigkeit des Ausländers attestiert. Eine solche Bescheinigung ist nach thailändischem Recht nicht vorgesehen.
Bei der zuständigen Justizverwaltungsstelle des zuständigen Oberlandesgerichts bzw. des Kammergerichts in Berlin, wird vom Standesbeamten eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses angefordert. Dazu muß sich aus den beim Standesamt abgegebenen Unterlagen zweifelsfrei ergeben, daß die thailändische Verlobte ledig, geschieden oder verwitwet ist.
Das Verfahren vor der Justizverwaltungsstelle des OLG bzw. Kammergerichts in Berlin kann mehrere Wochen oder gar Monate dauern, wenn z. B. die dortigen Sachbearbeiter zusätzliche Glaubhaftmachung hinsichtlich der vorgelegten Unterlagen verlangen oder aber prüfen, ob die Verlobten tatsächlich eine Lebensgemeinschaft eingehen wollen oder ob nicht möglicherweise eine sog. Scheinehe eingegangen werden soll.
Insbesondere beim Kammergericht Berlin, werden umfangreiche Ermittlungen angestellt, die Verlobten müssen diverse Fragen bezüglich ihres Privatbereiches beantworten. Auch Anhörungen in den Räumen des Kammergerichts sind keine Ausnahme mehr.
ausführliche Informationen zu diesem Thema
Insbesondere bei vorangegangener Einreise mit Touristenvisum vertritt das Kammergericht die Meinung, dass eine schützenswerte Bindung kaum entstanden sein kann. Die gerichtliche Überprüfung solcher Entscheidungen der Justizverwaltungsstelle ist innerhalb der Dauer des Touristenvisums leider nicht möglich und führt- wenn die Ausländerbehörde die weitere Verlängerung des Touristenvisums ablehnt- zur faktischen Verhinderung der Eheschließung im BundesgebietAuch bei anderen OLG`s konnten ähnliche Tendenzen festgestellt werden.
Die Verfahrensdauer ist in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich und reicht von 10 Tagen bis zu mehreren Monaten.
Unsere Dienstleistungen bei deutsch- thailändischen Eheschließungen in Deutschland
- Ausführliche persönliche und fachliche Beratung
- Beschaffung der Papiere in Thailand, Übersetzung, ggf. Legalisation durch unsere Geschäftspartner in Thailand und Deutschland
- Visaverlängerung bei der Ausländerbehörde und Aufenthalt nach der Eheschließung
- Vertretung gegenüber dem OLG/ Kammergericht
- Korrespondenz mit der zuständigen Ausländerbehörde und der Deutschen Botschaft im Rahmen der Einreise
- Begleitung zu Eheanhörungen vor Erteilung des Aufenthaltes
Für einfache Rechtsfragen nutzen Sie unsere Onlineberatung oder die Sofortberatung am Telefon 09001 / 18 18 88 (EUR 1,99 / Min)
Zu allgemeinen Fragen schreiben Sie uns bitte eine Email an RainBuemlein@buema.net.
Wir erklären ausdrüklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrüklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten in dieser Linkliste und machen uns ihre Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklaerung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links. Sollten sich auf den verlinkten Seiten trotz eingehender Prüfung Inhalte finden, die gegen Gesetz und gute Sitten verstoßen, bitten wir um Nachricht. Der Link wird dann sofort entfernt.