Bald erleichterte Anerkennung der Geschlechtsumwandlung für transsexuelle Thailänder in Deutschland?
Bekanntlich kann nach thailändischem Recht eine erfolgte Geschlechtsumwandlung nicht rechtlich anerkannt werden.
Die Feststellung der Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht nach einer operativen Geschlechtsumwandlung ist in Deutschland zwar grundsätzlich möglich, jedoch nur für einen begrenzten Personenkreis. Einen Antrag auf Anerkennung als Frau können gem. § 8 des Transsexuellen Gesetzes in Deutschland nur Deutsche, staatenlose oder heimatlose Ausländer sowie asylberechtigte bzw. ausländische Flüchtlinge mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland stellen.
Die thailändischen Staatsangehörigen, die meistens weder als Flüchtlinge oder Asylbewerber noch als heimatlose Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland leben, haben angesichts der Eindeutigkeit dieser gesetzlichen Vorschrift keine Möglichkeit, ihr Geschlecht zu ändern.
Dies kann sich aber zukünftig ändern. Das Bayerische Oberlandesgericht, das vor kurzem über den Antrag eines Thailänders auf Anerkennung der Geschlechtsumwandlung zu entscheiden hatte, hält die Vorschrift des Transsexuellen Gesetzes für verfassungswidrig. Es hat diese Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht soll jetzt darüber entscheiden, ob nicht alle in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer nach einer operativen Geschlechtsumwandlung die Möglichkeit haben müssen, ihre geänderte Geschlechtszugehörigkeit feststellen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob insbesondere für Ausländer, deren Heimatrecht eine solche Anerkennung nicht zulässt – wie bei den Thailändern – diese Möglichkeit in Deutschland gegeben sein muss. So enthält das niederländische Gesetz eine ähnliche Regelung, demzufolge alle in den Niederlanden lebende Ausländer – also nicht nur solche, die Asylberechtigte oder Flüchtlinge sind – ihr Geschlecht ändern und anerkennen lassen können.
Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht auch für Deutschland eine entsprechende Anerkennung der Geschlechtsumwandlung zulässt. Dies hätte eine entscheidende Bedeutung für eine Vielzahl von in Deutschland lebenden, transsexuellen Thais.
Für einfache Rechtsfragen nutzen Sie unsere Onlineberatung oder die Sofortberatung am Telefon 09001 / 18 18 88 (EUR 1,99 / Min)
Zu allgemeinen Fragen schreiben Sie uns bitte eine Email an RainBuemlein@buema.net.
Wir erklären ausdrüklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrüklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten in dieser Linkliste und machen uns ihre Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklaerung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links. Sollten sich auf den verlinkten Seiten trotz eingehender Prüfung Inhalte finden, die gegen Gesetz und gute Sitten verstoßen, bitten wir um Nachricht. Der Link wird dann sofort entfernt.