Rechtsgebiete

Rechtsanwaltskanzlei Bümlein

Ausländerrecht

Wir helfen bei komplexen ausländerrechtlichen Fällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vom Einreiseverfahren mit einem Schengen- oder Familienzusammenführungsvisum bis hin zu dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung in Deutschland. Wir setzen das europäische Freizügigkeitsrecht von Ausländern durch, die mit einem EU-Ausländer verheiratet sind. Wir unterstützen hochqualifizierte Beschäftigte und ausländische Inverstoren in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und begleiten Asylsuchende aus verschiedenen Ländern.

Int. Familienrecht

Zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit gehört die Gestaltung internationaler Eheverträge vor oder nach der Heirat mit Ausländern sowie komplexer Ehevereinbarungen anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Schwierige länderübergreifende Eheaufhebungs- und Ehescheidungsverfahren nach ausländischem Recht, ggf. mit anschließenden Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie internationale Kindschaftssachen, u.a. internationale Kindesentführungen und Adoptionen werden von mehrsprachigen Anwälten bearbeitet. Die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und deren anschließende Zwangsvollstreckung im Inland und im Ausland bilden einen Schwerpunkt der Kanzlei.

Strafrecht

Die Kanzlei Bümlein ist spezialisiert auf die sog. Ausländerstrafrechtsfälle. Solche liegen z.B. vor, wenn ein Ausländer der Scheinehe oder des illegalen Aufenthaltes bzw. der illegalen Einreise beschuldigt wird. Oft verteidigen wir Mandanten, die dem Vorwurf der Zuhälterei, des Einschleusens von Ausländern oder der Steuerhinterziehung oder der Schwarzarbeit ausgesetzt sind. Darüber hinaus werden auch allgemeine strafrechtliche Konstellationen erfolgreich bearbeitet, wie Körperverletzungen, Betrug, Diebstahl, Beleidigung, Nötigung usw.