Sofortberatung

Tel: 09001 181888

jeder Anruf EUR 1,99 / Min

Durch die Sofortberatung haben Sie die Möglichkeit telefonisch über Ihr Anliegen mit einem der Rechtsanwälte der Kanzlei Bümlein zu sprechen. Für eine Gesprächsminute zahlen Sie 1,99 €. Der Gesamtbetrag wird dann bequem über Ihre Telefonrechnung beglichen. Weitere Kosten entstehen Ihnen nicht. So können Sie selbst steuern, wie viel die Beratung kosten soll.

Im Vergleich zu einer persönlichen Beratungsstunde des Anwalts ist die Sofortberatung bequemer, zeit- und kostensparender für Sie. Insbesondere ist das Preis-Leistungsverhältnis bei nicht komplexen Sachverhalten um ein Vielfaches optimaler. Eine anwaltliche Erstberatung vor Ort oder im Rahmen eines vereinbarten Telefontermins wird mit durchschnittlich 50 € bis 180 € gemäß der staatlichen Gebührenordnung berechnet.

Haben Sie bereits Unterlagen zu Ihrem Anliegen erhalten, halten Sie diese bitte zum Anruf bereit, damit die telefonische Beratung so effizient und schnell wie möglich erfolgen kann. Dadurch wird die Dauer des Gesprächs verkürzt und die Kosten niedrig gehalten.

Die telefonische Sofortberatung bezweckt einen schnellen Rechtsrat und eine erste Beurteilung Ihrer juristischen Position bzw. eine erste Antwort auf Ihre dringendsten Fragen. Bei komplexeren Problemstellungen wird erforderlich sein, die Rechtsanwälte Bümlein oder einen anderen Anwalt persönlich aufzusuchen bzw. mit der umfassenden Prüfung und Betreuung der Angelegenheit zu beauftragen.

Sollten die Anwälte nicht verfügbar sein, wird Ihnen der Zeitpunkt genannt, zu dem Sie den gewünschten Rat erhalten können. Da nach jedem Beratungsgespräch Nachfragen entstehen können, klären Sie bitte, wann der Anwalt, der Sie beraten hat, am besten erreichbar ist.