การรับคำปรึกษาทางอีเมลล์

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    Wann ist die Online-Beratung der Kanzlei Bümlein zu bevorzugen?

    Nutzen Sie diesen Service, wenn Sie eine Auskunft oder eine Beratung durch einen Rechtsanwalt wünschen, ohne einen Termin vereinbaren zu müssen, bei dem Sie persönlich erscheinen.

    Sie können uns Ihr Problem per Email schildern. Nach Eingang Ihrer Anfrage werden wir ermitteln, ob die aufgeworfene Frage im Rahmen einer Erstberatung beantwortet werden kann. Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob und zu welchem Honorar (grundsätzlich höchstens jedoch EURO 59,50 pro Rechtsfrage) wir die Beantwortung Ihrer Fragen im Rahmen der Online-Beratung übernehmen können.

    Welche Kosten entstehen bei der Online-Beratung der Kanzlei Bümlein?

    Die Kosten für eine Online-Beratung (Erstberatung) betragen grundsätzlich Euro 59,50,- inkl. MwSt.

    In einfach gelagerten Fällen wird- entsprechend dem  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ein geringeres Honorar in Höhe von mindestens 29 Euro inkl. MwSt fällig. Soweit unter Zugrundelegung des RVG sich ein gesetzliches Honorar von weniger als 59,50 EUR ergibt, rechnen wir also den niedrigeren Gebührensatz ab.

    Ist Ihre Anfrage für die Online-Beratung geeignet, erhalten Sie eine Bestätigungs-Email der Kanzlei BÜMLEIN mit der Aufforderung die Gebühren für die Online-Beratung auf das Konto der Kanzlei BÜMLEIN – die Kontonummer wird Ihnen ebenfalls dann mitgeteilt – zu überweisen.

     Welche Fälle sind für die Online-Beratung der Kanzlei Bümlein nicht geeignet?

    Sollten wir eine Erstberatung zu 59,50 EUR ablehnen müssen, z. B. weil sich der Fall für eine “Ferndiagnose” nicht eignet oder aber der Umfang und der Schwierigkeitsgrad der Fragestellung eine Beantwortung zu diesen Konditionen entgegenstehen, fallen zunächst keine Kosten für Sie an.

    Ist eine umfangreiche Beratung und insbesondere die Übersendung und Prüfung von Unterlagen unumgänglich, prüfen wir zunächst, zu welchen Gebühren wir beratend tätig werden können und teilen Ihnen dies per Email mit. Die maximale Gebühren für eine Erstberatung betragen nach der der Gebührenordnung für Rechtsanwälte 180 ¤ zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Sie können dann entscheiden, ob Sie eine Beratung zu den von uns vorgeschlagenen Gebühren oder – wenn erforderlich- eine Vertretung durch unsere Kanzlei wünschen.

    Sollen wir das Mandat übertragen bekommen, d. h. soll die Bearbeitung des Mandates über eine reine Stellungnahme zu einer bestimmten Rechtsfrage hinausgehen und beispielsweise Korrespondenz mit Dritten oder gerichtliches Tätigwerden umfassen, richtet sich die Vergütung stets nach der individuellen Mandatsvereinbarung oder nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.

    Wie ist die Zahlungsweise bei der Online-Beratung der Kanzlei Bümlein?

    Da das Internet eine völlig anonyme Kommunikation möglich macht, müssen wir Sie um Verständnis bitten, dass ein Beratungsvertrag erst zustande kommt, sobald der Eingang der in unserer Bestätigungs-Email geforderten Erstberatungsgebühr auf unser Konto festgestellt worden ist. Wenn Sie uns ein Mandat erteilen, werden etwaige Gebühren für die Online-Beratung auf später entstehende Gebühren angerechnet

    Ratsuchende mit Rechtsschutzversicherung können uns die Daten mitteilen, damit eine Deckungszusage eingeholt werden kann. Erst nach Eingang der Deckungszusage kann die Beratung bzw. die Vertretung in der Angelegenheit erfolgen.

    Haben die Ratsuchenden ein Widerrufsrecht?

    Die gewünschten Informationen finden sie hier.

    Hinweis hinsichtlich der Vertraulichkeit von Daten

    Unverschlüsselte E-Mails können an vielen Stellen von Unbefugten eingesehen werden. Wir können daher keine Gewähr für die Vertraulichkeit der auf normalem Wege übermittelten Daten geben. Dies gilt für die Benutzung unserer Online-Beratung, bei der die Daten unverschlüsselt übermittelt werden.