Personenstandssachen

Im Vorfeld einer Aufenthaltssache treten oft Probleme personenstandsrechtlicher Natur auf.

Wollen ein Deutsche und eine Ausländerin in Deutschland heiraten, prüfen die zuständigen Behörden (Standesamt, Oberlandesgericht, Justizverwaltung) die Echtheit der vorgelegten Heiratsunterlagen. Bei Zweifeln wird der Standesbeamte die Vornahme der Eheschließung ablehnen. Die Betroffenen können sich an das zuständige Amtsgericht wenden. Hierbei handelt es sich eine Personenstandssache.

Das Gleiche gilt, wenn ein Kind mit mindestens einem ausländischen Elternteilteil im Bundesgebiet geboren wird. Das deutsche Standesamt kann die Eintragung der Kindesmutter oder des Kindesvaters verweigern, wenn die Identität und/oder der Familienstand der Eltern nicht sicher nachgewiesen sind. Die Konsequenz ist, dass der betroffene Elternteil kein Aufenthaltsrecht für Deutschland erhalten kann. In solchen Fällen vertreten wir die Betroffenen in den entsprechenden Personenstandsverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht. Ziel solcher Verfahren ist die Berichtigung der falschen Eintragung in dem Geburtenregister.

Zu den Personenstandssachen zählen auch Verfahren zur Änderung des Geschlechts. Oft sind das Thais, welche sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen. Nach dem Transsexuellen Gesetzt können auch transsexuellen Ausländern, deren Heimatrecht, wie etwa Thailand, eine Geschlechtsumwandlung rechtlich nicht anerkennt, nach nachgewiesener erfolgreicher Geschlechtsumwandlung ihr Geschlecht ändern. Die deutschen Gerichte verlangen für die gerichtliche Entscheidung nach § 1 des Deutschen Transsexuellengesetzes, dass die ausländische transsexuelle Person ein medizinisches und ein psychologisches Gutachten vorlegt, welche bescheinigen, dass sie sich aufgrund der transsexuellen Prägung nicht mehr mit dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens 3 Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben und mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zu dem anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Gutachten auf eigene Kosten zu erbringen sind, und die Sachverständigen möglicherweise nur gegen Vorkasse tätig werden.

In diesen Fällen kann sogar der thailändischen Person eine Einreise in das Bundesgebiet zur Einholung dieser Sachverständigengutachten durch die zuständige Ausländerbehörde ermöglicht.

Für weitere Fragen in diesen oder anderen Personenstandssachen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.