Blue Card

Die Blaue Karte EU ist für hochqualifizierte Fachkräfte vorgesehen. Derzeit richtet sie sich ausschließlich an Hochschulabsolventen. Das Gesetz sieht zwar die Möglichkeit einer Öffnung vor, die Ersetzung des Hochschulabschlusses durch fünfjährige Berufserfahrung. Hierfür fordert das Gesetz jedoch eine Rechtsverordnung, die das Bundesarbeitsministerium bisher nicht erlassen hat. Die Voraussetzungen sind daher derzeit folgende: 

  1. Abgeschlossenes Hochschulstudium: Ein Studium in Deutschland oder im Ausland. Die Ausländische Hochschule UND das jeweilige Studium müssen einem deutschen vergleichbar sein. Ob das Studium und die Hochschule als vergleichbar anerkannt sind, kann unter http://anabin.kmk.org/ auf dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen geprüft werden.
  2. Mindestgehalt: Der Antragsteller muss ein Mindestgehalt in Höhe von 2/3 der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Dies sind im Jahr 2016 49.600 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze ändert sich jährlich, so dass auch das Mindestgehalt jährlich neu errechnet werden muss. Eine Ausnahme gilt für Mangelberufe (vor allem Geologen, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachleute). Hier kann die Bundesagentur für Arbeit einer Beschäftigung zustimmen, wenn das Gehalt 52 % der Beitragsbemessungsgrenze beträgt, also 38.688 Euro.
  1. Kein Ausschluss: Das Gesetz sieht einige Personengruppen vor, denen keine Blaue Karte erteilt werden darf. Dazu gehören geduldete Personen, Asylbewerber, Personen mit Flüchtlingsstatus Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird eine Blue Card erteilt. Die Dauer der erstmaligen Erteilung beträgt höchstens 4 Jahre.

Inhaber einer Blue Card sind in einigen Punkten gegenüber anderen Ausländern deutlich besser gestellt: 

  1. Dem Inhaber einer Bluecard ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, sofern er 33 Monate lang die Beschäftigung ausgeübt hat, Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt hat (gesetzlich oder privat) und er über einfache Sprachkenntnisse der deutschen Sprache (A1) verfügt. Natürlich müssen Lebensunterhalt und Wohnraum gesichert sein, es darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung vorliegen und der Ausländer muss Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung besitzen. Bei Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1 ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten vorgesehen.
  2. Wie bei anderen Hochqualifizierten Personen auch, müssen die Ehegatten von Inhabern einer Bluecard für den Nachzug keine Sprachkenntnisse vorweisen, sofern sie bereits vor der Erteilung der Bluecard in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt haben.