Daueraufenthalt nach Einreise mit Besuchsvisum?
Die zweite Ausnahme besteht für den Fall, dass es der Familie unter allen Umständen unzumutbar ist, dass der zugereiste Familienangehörige zur Nachholung des Visumsverfahrens ausreisen muss und die hierfür notwendige Trennung mehr als ein paar Wochen dauern würde. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn nach der Einreise mit dem „falschen“ Visum eine schwere Krankheit bei einem der Familienmitglieder auftritt, die die Pflege und Betreuung durch den jeweils anderen Partner zwingend und auf unabsehbare Dauer notwendig macht. Zu beachten hierbei ist, dass das Verfahren zum Nachweis der Unzumutbarkeit der Trennung sehr langwierig sein kann. Oft passiert es, dass die Ausländerbehörde den Antrag auf Gewährung des Aufenthalts wegen der Einreise mit dem „falschen“ Visum ablehnt und man gegen diese Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht klagen muss. Solche Verfahren können bis zu anderthalb Jahren dauern, in denen der Antragsteller weder in Deutschland arbeiten kann, noch die sonstigen Vorteile eines legalen Aufenthaltes genießt. Dies kann zu einer großen Belastung für die ganze Familie werden. Daher sollte man in einer solchen Situation immer überlegen, ob es nicht einfacher und zeitsparender ist, freiwillig zur Nachholung des Visumsverfahrens auszureisen.
Um diese Entscheidung zu treffen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert. Gern sind wir dann für Sie da.